Gewerbekunden


Gewerbekunden – ein starker Partner ist eine Sorge weniger

Der unternehmerische und gewerbliche Alltag kann viele Tücken mit sich bringen. Es kann sehr schnell gehen: Plötzlich stehen Sie unverschuldet vor finanziellen und juristischen Problemen, die Sie alleine nicht mehr in den Griff bekommen können.

Das müssen Sie auch nicht! Mit einem fachkundigen Versicherungsmakler haben Sie einen starken Partner an der Seite, der Sie vor solchen Problemen schützt. Welche Absicherung Sie auch benötigen: Wir schnüren für Sie ein Gesamtpacket, das Sie von Ihren Sorgen befreit.

Viele Menschen vertrauen einem anerkannten Experten. Damit geht auch eine große Verantwortung einher. Eine falsche Entscheidung, eine mangelhafte Beratung oder eine fehlerhafte Behandlung können verheerende finanzielle und juristische Folgen nach sich ziehen. Beispielsweise ist jede zweite Klage gegen Ärzte erfolgreich.

Zum Glück gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte, Treuhänder, Architekten, Ingenieuere und Dolmetscher können sich damit für den Ernstfall absichern.

Die Führung eines Betriebes hat nicht nur schöne Seiten, sie ist auch immer mit Haftungsrisiken verbunden. Der Inhaber oder Gewerbetreibende haftet für schuldhaft verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Zusätzlich werden die Risiken durch strenge Gesetze, Auflagen und Anforderungen erheblich erhöht.

Das Unternehmen haftet in unbegrenzter Höhe für verursachte Personen- oder Sachschäden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, Handwerkern, Freiberuflern und industriellen Unternehmern ab. Die Versicherung bezahlt bei berechtigten Schadensersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für einige Berufe besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung.

Feuer, Sturm und ähnliches – Aufgrund eines Sachschadens kann der Betrieb ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Es droht der Betriebsstillstand. Der kann nicht nur für Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile sorgen, sondern auch für einen Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird für produzierende Gewerbetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe und Freiberufler empfohlen. Der Versicherungsschutz lässt sich dabei an individuelle Bedürfnisse anpassen. Versichert sind Betriebsunterbrechungen durch Schäden verursacht durch:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Ruß, Überschallknall

Führungskräfte müssen Tag für Tag weitreichende Entscheidungen treffen. Nur eine falsche Entscheidung kann für Unternehmen enorm teuer werden.

Geschäftsführer (auch Gesellschafter), Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Fehlentscheidungen persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Aus diesem Grund empfehlen wir Mitgliedern von geschäftsführenden Organen eine D&O Versicherung.

Die D&O Versicherung gewährt Versicherungsschutz, wenn eine versicherte Person für einen Vermögensschaden, der in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ersatzpflichtig gemacht werden kann.

Aus den Betrieben nicht mehr wegzudenken: Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte. Sie sind nicht nur Helfer bei der täglichen Arbeit, sondern oft Voraussetzung dafür, dass überhaupt gearbeitet werden kann. Wenn diese Geräte durch einen Defekt nicht nutzbar sind und ersetzt werden müssen, hilft die Elektronikversicherung.

Versichert werden Sachschäden, die nicht vorhersehbar sind. Dazu gehören:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, etc.
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Überschwemmung

Zu beachten: Abnutzung und Alterung werden durch die Elektronikversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt.

Für alle Fälle: Die Extended Coverage Versicherung ist eine All-Risk-Versicherung (Abdeckungsversicherung) und gehört zu den Sachversicherungen oder der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie eignet sich für Industrie und Gewerbe und kann dabei als Ergänzung für eine bestehende Feuerversicherung dienen oder als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Die EC-Versicherung schützt:

  • Gebäude
  • Einrichtung
  • Gebäudeinhalt
  • Unterlagen
  • Fahrzeuge von Mitarbeitern und Kunden

Zu beachten: Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann eine sinnvolle Kombination zur EC-Versicherung sein. Hier werden die Schäden abgedeckt, die entstehen, wenn es infolge eines EC-Schadens zur Betriebsunterbrechung kommt.

Als gesetzestreuer Bürger und ehrbarer Unternehmer zahlt man pünktlich seine Steuern und stiftet niemanden zu Straftaten an – Ein absurder Gedanke, dass die Staatsanwaltschaft da im eigenen Unternehmen ermitteln könnte.

Trotzdem ist die Staatsanwaltschaft aktiver, als man glaubt. Eine Anschuldigung eines unzufriedenen Kunden kann schon ausreichen.

Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung, auch Straf-Rechtsschutzversicherung genannt, ist für alle Firmen und Freiberufler sinnvoll, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können. Unter den Versicherungsschutz fallen die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen:

  • Die Kosten eines Strafverteidigers
  • Die anfallenden Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • Die anfallenden Entschädigungen für Zeugen

Zu beachten: Die Leistungen der Firmen-Rechtsschutzversicherung dienen dazu, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen. Endet das Verfahren mit einem rechtskräftigen Schuldspruch, sind die vorgestreckten Leistungen zurückzuerstatten.

Nicht nur Ihr Wohngebäude kann von Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten beschädigt und zerstört werden, sondern auch Ihre Betriebsstätte. Ein einziges Ereignis reicht aus, um schlagartig enorme Schäden zu verursachen, die aus den laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden können. Für viele Unternehmen ist eine solche Situation finanziell untragbar.

Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und Eigentümer, die Betriebsgebäude vermieten, sollten daher eine Betriebsgebäudeversicherung abschließen. Dabei werden Betriebsgebäude und inklusive verschiedener Einbauten versichert und sind somit geschützt vor:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Naturgewalten

Unfälle passieren schnell: Wenn Betriebseinrichtungen Schaden nehmen und unbrauchbar werden, kann das für ein Unternehmen teuer werden. Die gebündelte Geschäftsversicherung versichert den Wert der Einrichtungen, der Waren und Vorräte und der Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen gegen auswählbare Risiken, wie:

  • Feuerschäden, Explosionsschäden
  • Sturmschäden
  • Einbruchdiebstahl-Schäden incl. Vandalismus und Raub
  • Glasschäden

Zu beachten: Es besteht die Möglichkeit, eine einfache Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU) in den Versicherungsschutz aufzunehmen.

Vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – Die Fahrzeuge eines Unternehmens sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. In der heutigen Zeit sind Mobilität und Flexibilität enorm wichtig für Unternehmen. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens aus, muss schnell gehandelt werden, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

Unternehmen und Freiberufler, die über Geschäftswagen oder eigene Fuhrparks verfügen, können folgende Versicherungen abschließen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung

Der Versicherungsschutz kann um folgende Leistungen ergänzt werden:

  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung

Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele, bei denen eine Maschinenversicherung einen weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung bietet.

Die finanzielle Belastung durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand genannt) kann durch eine Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden.

Durch die Maschinenversicherung werden unvorhergesehene Schäden abgedeckt, die mit dem Betrieb zusammenhängen. Diese Schäden können folgende Ursachen haben:

  • Menschliche Ursachen
  • Produktfehler
  • Naturgewalten

Zu beachten: Bei fahrbaren Geräten deckt die Maschinenversicherung Schäden durch Feuer und, soweit beantragt, auch Schäden durch Diebstahl ab. Bei stationären Anlagen sind Feuerschäden über die Feuerversicherung abzudecken. Der natürliche Verschleiß wird durch die Maschinenversicherung nicht abgedeckt.

Jeder Betrieb befindet sich in einer individuellen Risikosituation. Die Betriebseinrichtung muss beispielsweise gegen Feuer oder Einbruch geschützt werden, während die Haftpflichtansprüche Dritter ebenso abgesichert werden müssen. Die MultiRisk Versicherung bietet die Möglichkeit, alle wichtigen Absicherungen in einem Vertrag zu bündeln. Auf diese Weise kann ein Unternehmen seinen benötigten Schutz zentral aus einer Hand beziehen.

Je nach Angebot kann die MultiRisk Versicherung folgende Versicherungen beinhalten:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Glasversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Betriebsschließungsversicherung

Schnell ist es passiert: Ein versendetes Produkt ist beschädigt oder mangelhaft und der Empfänger fordert einen Ersatz. Je nach Branche kann das sehr teuer werden. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebs-Haftpflichtversicherung und ist vor allem für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten erforderlich.

Versichert werden Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus:

  • dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung
  • Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten
  • Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes
  • Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen

Zu beachten: Die Versicherer bieten keinen Versicherungsschutz für Schaden am eigenen Produkt oder für eine Nachlieferung eines mangelfreien Produktes.

Der Umweltschutz ist zu Recht ein erklärtes Staatsziel: Die Natur in all ihrer Artenvielfalt muss für weitere Generationen erhalten bleiben.

Schädigungen der Umwelt durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb werden schnell vom Artenschutz und dem Umweltamt erkannt und bestraft. Dabei sind Auflagen, um den zerstörten Ursprungszustand wiederherzustellen, nicht an Summenbegrenzungen gebunden. Als Verantwortlicher darf man Umweltschäden daher nicht auf die leichte Schulter nehmen: Die Existenz des ganzen Unternehmens könnte bedroht sein.

Daher empfehlen wir eine Umwelthaftpflichtversicherung. Die Abdeckung richtet sich nach dem Umfang des Vertrags. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht gemäß Umwelthaftungsgesätz beziehungsweise Umweltschadengesetz, die durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb verursacht werden. Für beide Gesetze gilt eine verschuldensunabhängige Haftung. Das Umweltschadengesetz gilt sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden.

Sie tragen ein hohes Maß an Verantwortung, wenn Sie Ihre Kunden beraten oder für sie Entscheidungen treffen. Einige dieser Entscheidungen könnten sich als falsch erweisen und manche sind sogar unwiderruflich.

Ein besonders hohes Maß an Verantwortung tragen bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes.

Den Entscheidungen, Auskünften und Empfehlungen dieser Fachmänner vertraut man wegen ihres professionellen Sachverstandes. Aber auch Experten können sich irren und Fehler machen.

Die Vermögenshaftpflichtversicherung richtet sich an Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:

  • Auskünfte erteilen
  • Dienstleistungen durchführen
  • Rat gewähren
  • Verträge vermitteln
  • Beurkunden
  • Gutachten erstellen
  • Gelder verwalten

und dadurch gegenüber einem Kunden oder dritten Personen einen Vermögensschaden verursachen könnten.